Bis wann sind die Steuererklärungen 2014 einzureichen

Sobald man festgestellt hat, ob – und wenn ja – welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben werden?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 (Pflichtveranlagung) ist grund- sätzlich der 30.4.2015 (für Online-Erklärungen der 30.6.2015). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2014 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2016 bzw. 30.4.2016, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2015 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2015. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung

Grund zur Abgabe der SteuererklärungFormularAbgabeterminAbgabetermin
Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000Formular -E1Papier – 30.4.2015Elektronisch – 30.6.2015
Steuerpflichtiges Einkommen mehr als 11.000 Euro, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit BilanzierungFormular -E1Papier – 30.4.2015Elektronisch – 30.6.2015
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegenFormular -E1Papier – 30.4.2015Elektronisch – 30.6.2015
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurdeFormular -E1Papier – 30.4.2015Elektronisch – 30.6.2015

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als 12.000 Euro – Arbeitnehmerveranlagung

Grund zur Abgabe der SteuererklärungFormularAbgabeterminAbgabetermin
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > € 730Formular -E1Papier – 30.4.2015Elektronisch – 30.6.2015
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren ArbeitgebernFormular -L1Papier – 30.9.2015Elektronisch – 30.9.2015
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigtFormular -L1Papier – 30.9.2015Elektronisch – 30.9.2015
Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu KinderbetreuungskostenFormular -L1Papier – 30.4.2015Elektronisch – 30.6.2015
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungs- scheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV- PflichtbeiträgenFormular -L1Aufforderung durch FinanzamtAufforderung durch Finanzamt
Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wur- de bei Lohnverrechnung berücksichtigtFormular -L1Aufforderung durch FinanzamtAufforderung durch Finanzamt
Freiwillige SteuererklärungFormular -L1bis Ende 2019bis Ende 2019
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