VwGH zur DB-Pflicht einer freiwilligen Abfertigung

Die Vereinsrichtlinien sehen als Voraussetzung für ein kleines Vereinsfest unter anderem vor, dass Unterhaltungseinlagen grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern dargeboten werden dürfen. Es dürfen aber fremde Musikgruppen oder Künstlergruppen engagiert werden, wenn diese Gruppen üblicherweise für ihre Auftritte nicht mehr als € 800 pro Stunde verrechnen, wobei das konkrete Auftrittsentgelt für das zu beurteilende Fest dabei unbeachtlich ist. Das zulässige Auftrittsentgelt wurde nunmehr erlassmäßig auf 1.000 Euro erhöht. Die Neuregelung ist auf alle nicht veranlagten Fälle sowie auf alle beim Finanzamt zum 1. 10. 2015 anhängigen Fälle anzuwenden, in denen noch keine Beschwerdevorentscheidung ergangen ist.

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