EuGH: Zuwendungen an ausländische Begünstigte – Anrechnung der Zwischensteuer

Gewährt eine Privatstiftung inländischen Begünstigten Zuwendungen, wird sie insoweit von der Zwischensteuer befreit bzw erhält die entrichtete Zwischensteuer gutgeschrieben. Werden Zuwendungen an ausländische Begünstigte bezahlt, erfolgt keine Befreiung von der Zwischensteuer, wenn der ausländische Begünstigte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer beansprucht. Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass diese Regelung der Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht.

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