Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2016. Aufgrund der Steuerreform 2015/16 erhöht sich die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für 2016 zusätzlich zur „normalen“ jährlichen Aufwertung noch außerordentlich um 90 EURO. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der KlientenInfo des neuen Jahres 2016.
| Höchstbeitragsgrundlage | monatlich | 4.860,00 EURO |
| Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen | jährlich | 9.720,00 EURO |
| Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG | monatlich | 5.670,00 EURO |
| Geringfügigkeitsgrenze | täglich | 31,92 EURO |
| Geringfügigkeitsgrenze | monatlich | 415,72 EURO |
Die Auflösungsabgabe bei DG-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung beträgt 121 EURO im Jahr 2016. (2015: 118 EURO)
Anhebung von Sachbezugswerten ab 2016:
Mit 1.1.2016 kommen insbesondere für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen KfZ neue Sachbe-zugswerte zur Anwendung.
- Sachbezug
- 2 %
- 1,5 %
- 0 %
- Fahrzeugtyp
- alle PKW und Hybridfahrzeuge
- ökologische PKW und Hybridfahrzeuge
- Elektroautos
- CO2-Wert
- über 130 g/km
- 2016 (und früher):
bis 130 g/km
2017: bis 127 g/km
2018: bis 124 g/km
2019: bis 121 g/km
2020: bis 118 g/km - 0 %
- max p.m.
- 960 EURO
- 720 EURO
- 0 EURO
- Vorsteuerabzug
- nein
- nein
- ja (ab 1.1.2016)
Sachbezugswert für Zinsersparnis
Übersteigt der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen insgesamt den Betrag von 7.300 EURO, dann ist für den übersteigenden Betrag die Zinsersparnis ab 1.1.2016 mit 1,0 % als Sachbezug zu bewerten. Vom Arbeitnehmer bezahlte Zinsen werden in Abzug gebracht.
