Neuregelung des Erstattungsverfahrens für Quellensteuern von beschränkt Steuerpflichtigen
Beschränkt Steuerpflichtige haben seit 1. Jänner 2019 vor Stellung eines Antrags auf Rückerstattung von Quellensteuern eine Vorausmeldung bei dem für die Rückerstattung zuständigen Finanzamt abzugeben. Diese Vorausmeldung kann erst nach Ablauf des Jahres der Einbehaltung gestellt werden und muss elektronisch erfolgen. Inhalt und Verfahren der Vorausmeldung wurden in einer soeben erschienenen Verordnung geregelt. Zu den daraus resultierenden Änderungen für Anträge zur Entlastung an der Quelle bei Arbeitskräftegestellung hat das BMF einen Erlass veröffentlicht.

Sozialversicherungspflicht von Zeitungshauszustellern, Selbstbedienungsaufstellern und Kolporteuren
/in Kl.-Info. 2019/01Mit einer jüngst ergangenen Novelle zum ASVG wurden Zusteller/innen von Zeitungen und sonstigen Druckwerken von der Vollversicherung nach ASVG ausgenommen …
Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wird gesetzlich saniert
/in Kl.-Info. 2019/01In Konzernunternehmen gibt es die Praxis, dass man nur bei einer Konzerngesellschaft für die Sozialversicherung angemeldet ist und dafür auch nur für eine Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet …
Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems
/in Kl.-Info. 2019/01Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz wird das österreichische Sozialversicherungssystem ab 1. Jänner 2020 neu geregelt …
Kammerumlage-1: Senkung ab 1. Jänner 2019
/in Kl.-Info. 2019/01Mit 1. Jänner 2019 ist die Kammerumlage -1 zweifach gesenkt worden …
Neuordnung der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen
/in Kl.-Info. 2019/01Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) erfolgte die im Regierungsprogramm vorgesehene Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge …