Kammerumlage-1: Senkung ab 1. Jänner 2019

Mit 1. Jänner 2019 ist die Kammerumlage -1 zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw. Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 Prozent auf einen gestaffelten Satz gesenkt.

  • Bemessungsgrundlage: Hebesatz
  • Staffel bis 3 Millionen Euro: 0,29 %
  • Staffel zwischen 3 und 32,5 Millionen Euro: 0,2755 %
  • Staffel ab 32,5 Millionen Euro: 0,2552 %

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Sozialversicherungspflicht von Zeitungshauszustellern, Selbstbedienungsaufstellern und Kolporteuren

Mit einer jüngst ergangenen Novelle zum ASVG wurden Zusteller/innen von Zeitungen und sonstigen Druckwerken von der Vollversicherung nach ASVG ausgenommen …

Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wird gesetzlich saniert

In Konzernunternehmen gibt es die Praxis, dass man nur bei einer Konzerngesellschaft für die Sozialversicherung angemeldet ist und dafür auch nur für eine Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet

Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems

Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz wird das österreichische Sozialversicherungssystem ab 1. Jänner 2020 neu geregelt

Kammerumlage-1: Senkung ab 1. Jänner 2019

Mit 1. Jänner 2019 ist die Kammerumlage -1 zweifach gesenkt worden …

Neuordnung der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen

Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) erfolgte die im Regierungsprogramm vorgesehene Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge