Kammerumlage-1: Senkung ab 1. Jänner 2019
Mit 1. Jänner 2019 ist die Kammerumlage -1 zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw. Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 Prozent auf einen gestaffelten Satz gesenkt.
- Bemessungsgrundlage: Hebesatz
- Staffel bis 3 Millionen Euro: 0,29 %
- Staffel zwischen 3 und 32,5 Millionen Euro: 0,2755 %
- Staffel ab 32,5 Millionen Euro: 0,2552 %

Sozialversicherungspflicht von Zeitungshauszustellern, Selbstbedienungsaufstellern und Kolporteuren
/in Kl.-Info. 2019/01Mit einer jüngst ergangenen Novelle zum ASVG wurden Zusteller/innen von Zeitungen und sonstigen Druckwerken von der Vollversicherung nach ASVG ausgenommen …
Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wird gesetzlich saniert
/in Kl.-Info. 2019/01In Konzernunternehmen gibt es die Praxis, dass man nur bei einer Konzerngesellschaft für die Sozialversicherung angemeldet ist und dafür auch nur für eine Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet …
Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems
/in Kl.-Info. 2019/01Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz wird das österreichische Sozialversicherungssystem ab 1. Jänner 2020 neu geregelt …
Kammerumlage-1: Senkung ab 1. Jänner 2019
/in Kl.-Info. 2019/01Mit 1. Jänner 2019 ist die Kammerumlage -1 zweifach gesenkt worden …
Neuordnung der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen
/in Kl.-Info. 2019/01Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) erfolgte die im Regierungsprogramm vorgesehene Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge …