Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems

Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz wird das österreichische Sozialversicherungssystem ab 1. Jänner 2020 neu geregelt. Die derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger werden auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und einen Dachverband zusammengeführt.

  • Die neun Gebietskrankenkassen sowie die Betriebskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK),
  • die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern werden zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und
  • die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau werden zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zusammengeführt.

Neben diesen drei Sozialversicherungsträgern bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bestehen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) wird durch einen schlankeren Dachverband ersetzt, der ausschließlich gemeinsame Interessen der Versicherungsträger wahrnimmt und trägerübergreifende Aufgaben koordiniert.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Sozialversicherungspflicht von Zeitungshauszustellern, Selbstbedienungsaufstellern und Kolporteuren

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Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wird gesetzlich saniert

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Neuordnung der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen

Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) erfolgte die im Regierungsprogramm vorgesehene Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge