Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems
Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz wird das österreichische Sozialversicherungssystem ab 1. Jänner 2020 neu geregelt. Die derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger werden auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und einen Dachverband zusammengeführt.
- Die neun Gebietskrankenkassen sowie die Betriebskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK),
- die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern werden zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und
- die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau werden zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zusammengeführt.
Neben diesen drei Sozialversicherungsträgern bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bestehen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) wird durch einen schlankeren Dachverband ersetzt, der ausschließlich gemeinsame Interessen der Versicherungsträger wahrnimmt und trägerübergreifende Aufgaben koordiniert.

Sozialversicherungspflicht von Zeitungshauszustellern, Selbstbedienungsaufstellern und Kolporteuren
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Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wird gesetzlich saniert
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Kammerumlage-1: Senkung ab 1. Jänner 2019
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Neuordnung der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen
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