Abgabenentrichtung via SEPA-Einzug

Seit 1. Juli 2019 besteht die Möglichkeit für die Einziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Voraussetzung ist, dass das Abgabenkonto keinen vollstreckbaren Rückstand ausweist, kein Antrag auf Zahlungserleichterung bzw. auf Aussetzung der Einhebung eingebracht und kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abgabepflichtigen eröffnet wurde.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Was doch noch von der Steuerreform geblieben ist

Die Initiativanträge zum StRefG 2020, dem Finanz-Organisationsreformgesetz und dem AbgÄG 2020 wurden dem Budgetausschuss mit Fristsetzung 1. 9. 2019 zugewiesen …

Highlights des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses

Im Mai 2019 wurde der EStR-Wartungserlass veröffentlicht. Im Folgenden sollen einige praxisrelevante Aussagen erläutert werden …

Änderungen im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Mit dem EU-FinAnpG wurden auch umfangreiche Änderungen im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz umgesetzt …

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung 2018

Alle Arbeitnehmer und Pensionisten, die im Jahr 2018 entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten …