Die Corona-Kurzarbeit geht in die 3. Phase
Anträge können für die Zeit ab 1. September 2020 bis 31. März 2021 gestellt werden. Das Arbeitsausmaß kann zwischen 30 Prozent und 80 Prozent der Normalarbeitszeit eingeschränkt werden (bisher 10 Prozent bis 90 Prozent). Wird für mehr als fünf Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt, muss die wirtschaftliche Begründung dafür durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Letztmalig Topf-Sonderausgaben 2020 absetzbar
/in Kl.-Info. 2020/03Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der, der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen …
Werbungskosten noch vor dem 31. Dezember 2020 bezahlen
/in Kl.-Info. 2020/03Werbungskosten müssen bis zum 31. Dezember 2020 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten …
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2017 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2020
/in Kl.-Info. 2020/03Wer im Jahr 2017 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat …
COVID-19-Prämie bis 3.000 Euro steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren …
Kinderbetreuungskosten: 1.000 Euro Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung …