COVID-19-Prämie bis 3.000 Euro steuerfrei
Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren, dafür eine zusätzliche Bonuszahlung von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Es gibt keine Einschränkungen auf Branchen oder systemrelevante Tätigkeiten. Der steuerfreie Bonus kann auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt werden, die sich in Kurzarbeit befinden. Eine solche COVID-19-Prämie erhöht nicht das Jahres Sechstel und wird nicht auf das Jahres Sechstel angerechnet.
TIPP: Inzwischen wurde auch klargestellt, dass dafür keine Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag anfallen.
Letztmalig Topf-Sonderausgaben 2020 absetzbar
/in Kl.-Info. 2020/03Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der, der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen …
Werbungskosten noch vor dem 31. Dezember 2020 bezahlen
/in Kl.-Info. 2020/03Werbungskosten müssen bis zum 31. Dezember 2020 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten …
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2017 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2020
/in Kl.-Info. 2020/03Wer im Jahr 2017 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat …
COVID-19-Prämie bis 3.000 Euro steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren …
Kinderbetreuungskosten: 1.000 Euro Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung …