EU-Meldepflichtgesetz:
Termin 31. September 2020
Das mit 1. Juli 2020 in Kraft getretene EU-Meldepflichtgesetz hätte Intermediäre und/oder Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen, deren erster Schritt zwischen dem 25. Juni 2018 und 30. Juni 2020 gesetzt wurde, bis zum 31. August 2020 zu melden. Ab 1. Juli 2020 neu konzipierte Gestaltungen sind innerhalb von 30 Tagen zu melden. Da die für die Meldung über FinanzOnline benötigten Formulare aber erst jetzt zur Verfügung gestellt wurden, hat das BMF bekannt gegeben, dass die Frist für Erstmeldungen bis 31. September 2020 verlängert wurde.

Letztmalig Topf-Sonderausgaben 2020 absetzbar
/in Kl.-Info. 2020/03Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der, der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen …
Werbungskosten noch vor dem 31. Dezember 2020 bezahlen
/in Kl.-Info. 2020/03Werbungskosten müssen bis zum 31. Dezember 2020 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten …
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2017 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2020
/in Kl.-Info. 2020/03Wer im Jahr 2017 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat …
COVID-19-Prämie bis 3.000 Euro steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren …
Kinderbetreuungskosten: 1.000 Euro Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung …