Neuerugen bei Elektroautos
Bislang bestand der Anreiz für ein E-Auto darin, dass die Kosten für alle Unternehmer vorsteuerabzugsfähig sind. Dies betrifft auch die Stromkosten und die Kosten für Stromabgabestellen. Der volle Vorsteuerabzug steht allerdings nur bei Anschaffungskosten bis maximal 40.000 Euro brutto zu. Zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro brutto gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als 80.000 Euro brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu. Aber Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht von den Begünstigungen der reinen Elektroautos umfasst.
NEU 2020: Seit 1. Jänner 2020 steht auch allen Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km (z.B. Motorräder, Motorfahrräder, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller) der Vorsteuerabzug zu.
Die Förderung der E-Mobilität macht Elektroautos so günstig wie noch nie. Zur staatlichen Umweltförderung in der Höhe von 3.000 Euro über den Fahrzeughändler und die Investitionsprämie in der Höhe von 14 Prozent der Anschaffungskosten kommen noch je nach Bundesländern unterschiedliche Förderungen hinzu. Neu ist auch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Kfz mit einem CO2 Emissionswert von 0 g/km.
TIPP: Elektroautos sind wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NoVA-pflichtig und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für jene Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt kein Sachbezug an.

Letztmalig Topf-Sonderausgaben 2020 absetzbar
/in Kl.-Info. 2020/03Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der, der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen …
Werbungskosten noch vor dem 31. Dezember 2020 bezahlen
/in Kl.-Info. 2020/03Werbungskosten müssen bis zum 31. Dezember 2020 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten …
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2017 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2020
/in Kl.-Info. 2020/03Wer im Jahr 2017 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat …
COVID-19-Prämie bis 3.000 Euro steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren …
Kinderbetreuungskosten: 1.000 Euro Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
/in Kl.-Info. 2020/03Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung …