Senkung Einkommensteuer auf 20% rückwirkend ab 1. Jänner 2020

Die Senkung des Eingangssteuersatzes für Einkommen über 11.000 Euro bis 18.000 Euro von 25 Prozent auf 20 Prozent tritt rückwirkend ab 1. Jänner 2020 in Kraft und bringt jedem Arbeitnehmer bis zu 350 Euro Steuergutschrift. Arbeitnehmer, die im Monat der Aufrollung Mitarbeiter des auszahlenden Arbeitgebers sind, erhalten diese Gutschrift im Wege der unterjährigen Aufrollung, alle anderen erst im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Steuerpflichtige mit einem Einkommen unter 11.000 Euro und damit einer Einkommensteuerbelastung von Null erhalten zusätzlich 400 Euro über die SV-Rückerstattung (vulgo Negativsteuer).

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Letztmalig Topf-Sonderausgaben 2020 absetzbar

Letztmalig mit der Veranlagung 2020 können Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der, der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen …

Werbungskosten noch vor dem 31. Dezember 2020 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31. Dezember 2020 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten …

Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2017 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2020

Wer im Jahr 2017 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitrags­grundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat …

COVID-19-Prämie bis 3.000 Euro steuerfrei

Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren …

Kinderbetreuungskosten: 1.000 Euro Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei

Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung