Außergewöhnliche Belastungen noch 2023 bezahlen

Voraussetzung für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass nachweislich eine Krankheit vorliegt, die durch die Behandlung eine Linderung oder Heilung erfährt. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, Betreuung, Aus­gaben für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte und Auf­wendungen für Heilbehelfe wie Zahnersatz, Sehbehelfe einschließlich Laserbehandlung zur Ver­besser­ung der Sehfähigkeit, Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen und Bruchbänder. Steuerwirksam werden solche Ausgaben erst dann, wenn sie insgesamt einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt (der maximal 12 Prozent des Einkommens beträgt) über­steigen.

Tipps

  • Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (z. B. Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar. Bedingt durch das vermehrte Auftreten von Unwettern im Jahr 2023 sind außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden besonders zu beachten. Zu Katastrophenschäden zählen Kosten für die Beseitigung unmittelbarer Katastrophenschäden, die Kosten für Reparatur und Sanierung von beschädigten Gegenständen sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände.
  • Krankheitskosten sind grundsätzlich von der erkrankten Person selbst zu tragen, wobei der er­krank­ten Person ein steuerfreies Existenzminimum von 11.693 Euro bleiben muss. Daher können Krankheitskosten vom (Ehe-)Partner übernommen und abgesetzt werden, wenn ohne Übernahme der Kosten das Einkommen des erkrankten (Ehe-)Partners unter das steuerliche Existenzminimum fallen würde.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Last minute bis 31. Dezember 2023

Spenden, Gewinnfreibetrag 2023, Registrierkassen – Jahresendbeleg, bei Fruchtgenussobjekten rechtzeitig Substanzabgeltung überweisen, Teuerungsprämie bis zu Euro 3.000, Gruppenantrag, Urlaubsverjährung und CbC-Report für grenzüberschreitende Leistungen …

Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen

Anerkennung eines Arbeitszimmers trotz Lagerung von Privatgegenständen, Private Kfz-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer, Hälftesteuersatz auf Vergütung für Diensterfindung, Strafverfahren nach WiEReG gegen Rechtsanwalt als Stiftungsvorstand, Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft, Ausnahmsweise Steuerpflicht der im Scheidungsvergleich vereinbarten Rente, Steuerpflicht des Vermieters bei Baukostenübernahme durch Mieter, An-trag auf Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung)

Einlagen von Grundstücken in Personengesellschaften

Seit Einführung der ImmoESt im Jahr 2012 beurteilt die Finanzverwaltung die Einlagen in Personengesellschaften wie folgt …

Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 1. Jänner 2024

Wie bereits berichtet, sieht der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 ua zur Förderung von Unternehmensgründungen vor, das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf Euro 10.000 zu senken

Globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar 2)

Am 3. Oktober 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen zur Begutachtung vorgelegt. Die globale Mindestbesteuerung zielt darauf ab, dass Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen …