Sonderausgaben noch 2023 bezahlen
Renten, Steuerberatungskosten, Spenden, Öko-Sonderausgabenpauschale und Kirchenbeitrag
Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
Ohne Betragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar. Einmalzahlungen können auf Antrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind bestimmte Renten (z. B. Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge (auch wenn sie an vergleichbare Religionsgesellschaften in der EU/EWR bezahlt werden) sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von Euro 400 absetzbar.
Spenden als Sonderausgaben
Folgende Spenden können steuerlich als Sonderausgaben/Betriebsausgaben abgesetzt werden:
- Spenden für Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben an bestimmte Einrichtungen sowie Spenden an bestimmte, im Gesetz taxativ aufgezählte Organisationen, wie z. B. Museen, Bundesdenkmalamt und Behindertensportdachverbände.
- Spenden für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für die Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen.
- Spenden an Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, Tierheime, freiwillige Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände und die internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA), allgemein zugängliche Präsentation von Kunstwerken etc.
Die meisten begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und werden auf der Homepage des BMF (http://www.bmf.gv.at) veröffentlicht. Bestimmte österreichische Museen, das Bundesdenkmalamt, Universitäten und ähnliche Institutionen sowie die freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sind von der Registrierung ausgenommen.
Die Spenden an alle begünstigten Spendenempfänger sind innerhalb folgender Grenzen absetzbar:
- Als Betriebsausgaben können Spenden bis zu 10 Prozent des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres abgezogen werden.
- Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10 Prozent des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden.
TIPP: Spenden, Kirchenbeiträge oder Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung werden für das Jahr 2023 nur mehr aufgrund der elektronisch übermittelten Daten der Empfängerorganisationen bei Ihrer (Arbeitnehmer) Veranlagung berücksichtigt.
Öko-Sonderausgabenpauschale
Seit dem Jahr 2022 sind die Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden und der Ersatz von fossilen durch klimafreundlichere Heizsysteme begünstigt.
Wurden Kosten für die thermische Sanierung von Euro 4.000 bzw. von Euro 2.000 bei Heizkesseltausch (nach Abzug aller Förderungen) überschritten, so steht im Jahr 2023 das Öko-Sonderausgabenpauschale von Euro 800 bzw. von Euro 400 zu. Die restlichen Aufwendungen werden auf die kommenden 4 Jahre aufgeteilt. Dieses spezielle Sonderausgabenpauschale kann im Jahr 2023 allerdings nur dann geltend gemacht werden, wenn der zugrunde liegende Förderantrag noch im Jahr 2023 eingebracht wird.

Last minute bis 31. Dezember 2023
/in Kl.-Info. 2023/01Spenden, Gewinnfreibetrag 2023, Registrierkassen – Jahresendbeleg, bei Fruchtgenussobjekten rechtzeitig Substanzabgeltung überweisen, Teuerungsprämie bis zu Euro 3.000, Gruppenantrag, Urlaubsverjährung und CbC-Report für grenzüberschreitende Leistungen …
Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen
/in Kl.-Info. 2023/01Anerkennung eines Arbeitszimmers trotz Lagerung von Privatgegenständen, Private Kfz-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer, Hälftesteuersatz auf Vergütung für Diensterfindung, Strafverfahren nach WiEReG gegen Rechtsanwalt als Stiftungsvorstand, Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft, Ausnahmsweise Steuerpflicht der im Scheidungsvergleich vereinbarten Rente, Steuerpflicht des Vermieters bei Baukostenübernahme durch Mieter, An-trag auf Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung)
Einlagen von Grundstücken in Personengesellschaften
/in Kl.-Info. 2023/01Seit Einführung der ImmoESt im Jahr 2012 beurteilt die Finanzverwaltung die Einlagen in Personengesellschaften wie folgt …
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 1. Jänner 2024
/in Kl.-Info. 2023/01Wie bereits berichtet, sieht der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 ua zur Förderung von Unternehmensgründungen vor, das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf Euro 10.000 zu senken …
Globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar 2)
/in Kl.-Info. 2023/01Am 3. Oktober 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen zur Begutachtung vorgelegt. Die globale Mindestbesteuerung zielt darauf ab, dass Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen …