Beschäftigungsbonus

Der Beschäftigungsbonus kann grundsätzlich von allen Unternehmen, unabhängig von der Branche und der Unternehmensgröße, beantragt werden, wenn der Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Österreich liegt und ab 1. 7. 2017 zusätzliche Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden.

Zu beachten ist, dass die am 29. 6. 2017 vom AWS veröffentlichten Förderrichtlinien vorsehen, dass die vollständige Anmeldung für den Zuschuss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beginn der Pflichtversicherung eines förderungsfähigen Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat. Dabei ist zu beachten, dass für die Antragstellung eine Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater benötigt wird. Auch die grundsätzlich nach einem Jahr vorzulegende Abrechnung muss von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigt werden. Die Förderung von 50% der Lohnnebenkosten ist mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (in 2017 4.980 Euro p.m.) gedeckelt.

Das AWS aktualisiert laufend die FAQ zum Beschäftigungsbonus – alles rund um den Beschäftigungsbonus finden Sie unter der eigenen Internet-Seite https://www.beschaeftigungsbonus.at/.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Änderungen der Gewerbeordnung

Die vorliegende Novelle zur Gewerbeordnung war eine schwere Geburt, da die Wünsche der Parteien und Interessenvertretungen kaum vereinbar waren.

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017

Es wurden neue Regelungen im Privatinsolvenzrecht und andererseits notwendige Begleitregelungen zu der ab 26.6.2017 geltenden EUInsolvenzVO implementiert.

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat der Nationalrat Ende Juni beschlossen, dass in Österreich ein Register eingerichtet werden soll, in das Rechtsträger ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen haben.

Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017

Für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitern ist ab 1. Jänner 2018 die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien bis zu einem Wert von 4.500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit …

Anhebung der Forschungsprämie 2017

Um für Unternehmen einen wichtigen Anreiz zu schaffen, die Forschungsaktivitäten in Österreich auszuweiten …