Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017

Für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitern ist ab 1. Jänner 2018 die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien an »Arbeitgebergesellschaften« (Aktiengesellschaften und verbundene Konzernunternehmen) bis zu einem Wert von 4.500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit, sofern sie treuhändig in einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet werden und die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben. Diese Maßnahme soll die Bildung bzw. Stärkung eines Kernaktionärs (Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) mit einheitlicher Stimmrechtsausübung ermöglichen. Der Kreis der Begünstigten kann auch ehemalige Arbeitnehmer sowie auch (Ehe-)Partner und Kinder von Arbeitnehmern umfassen.

Die Zuwendung von Aktien und sonstigen Wirtschaftsgütern durch das Unternehmen an die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung sind bei dieser von der Stiftungseingangssteuer und Körperschaftsteuer befreit. Die zugewendeten Aktien sind grundsätzlich auch als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Änderungen der Gewerbeordnung

Die vorliegende Novelle zur Gewerbeordnung war eine schwere Geburt, da die Wünsche der Parteien und Interessenvertretungen kaum vereinbar waren.

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017

Es wurden neue Regelungen im Privatinsolvenzrecht und andererseits notwendige Begleitregelungen zu der ab 26.6.2017 geltenden EUInsolvenzVO implementiert.

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat der Nationalrat Ende Juni beschlossen, dass in Österreich ein Register eingerichtet werden soll, in das Rechtsträger ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen haben.

Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017

Für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitern ist ab 1. Jänner 2018 die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien bis zu einem Wert von 4.500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit …

Anhebung der Forschungsprämie 2017

Um für Unternehmen einen wichtigen Anreiz zu schaffen, die Forschungsaktivitäten in Österreich auszuweiten …