Energiekostenzuschuss für NPO

Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den »normalen« Energie­kostenzuschuss nicht in Betracht. Diese Organisationen sind dennoch von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Aus diesem Grund wurde ein Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen geschaffen, sodass diese Organisationen weiterhin unbelastet ihre unverzicht­baren Leistungen für die Gesellschaft erbringen können.

Förderbar sind Non-Profit-Organisationen sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions­gemeinschaften. Die förderbare Organisation muss nachweisbar zumindest seit dem 31. Dezember 2021 bestehen bzw. vor dem 1. Jänner 2022 errichtet worden sein. Ausgenommen sind politische Parteien, Kapital- oder Personengesellschaften, an denen Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar min­dest­ens 50 Prozent der Anteile halten, beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors, Pensionskassen sowie Organisationen, bei denen die förderbaren Energiemehrkosten von Ländern oder Gemeinden direkt abgegolten werden.

Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

  • Förderfähiger Zeitraum: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022
    Antragsfenster: 22. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024
  • Förderfähiger Zeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
    Antragsfenster: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für durch nicht unternehmerische Tätigkeiten entstandene Energiemehrkosten. Die Höhe der Förderung beträgt:

  • Zeitraum: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022
    Förderintensität: 30 Prozent der Energiemehrkosten
  • Zeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
    Förderintensität: 50 Prozent der Energiemehrkosten

Die Energiemehrkosten sind Kosten für betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl, sofern die Kosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung der NPO getragen werden. Die Kosten für Benzin und Diesel müssen des Weiteren in der Buchhaltung der förderwerbenden Organisation ausgaben­wirksam im Förderzeitraum erfasst sein.

Die maximale Förderhöhe beträgt für die Phasen 1 und 2 insgesamt 500.000 Euro je NPO. Beantragen mehrere verbundene Organisationen die Förderung, steht ihnen gemeinsam einmal der maximale Betrag zu. Die Förderuntergrenze beträgt 800 Euro (Förderhöhe, nicht Mehrkosten!). Kosten für die Antragstellung werden in Höhe von 500 Euro bei einer Zuschusshöhe von bis zu 15.000 Euro gefördert.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich via https://www.ekz-npo.at/.

Achtung: Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags sind von einem Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder Bilanzbuchhalter festzustellen.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

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