Frist zur Einreichung der Steuererklärungen 2015

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2015 (Pflichtveranlagung) ist heuer Montag, der 2.5.2016 (für Online-Erklärungen der 30.6.2016). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2015 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2017 bzw. 30.4.2017, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2016 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2016. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

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