Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung
Für den Fall, dass die Pensionsrückstellung nicht an eine Pensionskasse oder eine Versicherung ausgelagert wurde, gilt es, am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 Prozent der am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellung im Betriebsvermögen zu halten. Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung können angerechnet werden. Beträgt die erforderliche Wertpapierdeckung auch nur vorübergehend weniger als die erforderlichen 50 Prozent der Rückstellung, so ist als Strafe der Gewinn um 30 Prozent der Wertpapierunterdeckung zu erhöhen (ausgenommen in dem Ausmaß, in dem die Rückstellung infolge Absinkens der Pensionsansprüche am Ende des Jahres nicht mehr ausgewiesen wird oder getilgte Wertpapiere binnen 2 Monaten ersetzt werden).
Als deckungsfähige Wertpapiere gelten in Euro begebende Anleihen und Anleihenfonds (wobei neben Anleihen österreichischer Schuldner auch Anleihen von in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat ansässigen Schuldnern zulässig sind), weiter auch inländische Immobilienfonds sowie ausländische offene Immobilienfonds mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Staat. Die Wertpapiere dürfen nicht verpfändet werden.
TIPP: Für Wertpapier des Anlagevermögens gilt grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip. Sollte es zu nachhaltigen Kursverlusten gekommen sein, sind diese Wertpapiere abzuwerten und in Höhe der Differenz neue Wertpapiere anzuschaffen.

Last minute bis 31. Dezember 2023
/in Kl.-Info. 2023/01Spenden, Gewinnfreibetrag 2023, Registrierkassen – Jahresendbeleg, bei Fruchtgenussobjekten rechtzeitig Substanzabgeltung überweisen, Teuerungsprämie bis zu Euro 3.000, Gruppenantrag, Urlaubsverjährung und CbC-Report für grenzüberschreitende Leistungen …
Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen
/in Kl.-Info. 2023/01Anerkennung eines Arbeitszimmers trotz Lagerung von Privatgegenständen, Private Kfz-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer, Hälftesteuersatz auf Vergütung für Diensterfindung, Strafverfahren nach WiEReG gegen Rechtsanwalt als Stiftungsvorstand, Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft, Ausnahmsweise Steuerpflicht der im Scheidungsvergleich vereinbarten Rente, Steuerpflicht des Vermieters bei Baukostenübernahme durch Mieter, An-trag auf Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung)
Einlagen von Grundstücken in Personengesellschaften
/in Kl.-Info. 2023/01Seit Einführung der ImmoESt im Jahr 2012 beurteilt die Finanzverwaltung die Einlagen in Personengesellschaften wie folgt …
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 1. Jänner 2024
/in Kl.-Info. 2023/01Wie bereits berichtet, sieht der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 ua zur Förderung von Unternehmensgründungen vor, das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf Euro 10.000 zu senken …
Globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar 2)
/in Kl.-Info. 2023/01Am 3. Oktober 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen zur Begutachtung vorgelegt. Die globale Mindestbesteuerung zielt darauf ab, dass Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen …