Wichtige Termine bis Ende Dezember 2021

30. September 2021

Abrechnung der Investitionsprämie für Investitionen bis 30. Juni 2021

Sämtliche Investitionen, für die eine Förderzusage besteht und die vor dem 1. Juli 2021 in Betrieb genommen und bezahlt (unbeschadet allfälliger Haftrücklässe) wurden, sind zwingend bis zum 30. September 2021 elektronisch über den aws-Fördermanager abzurechnen. Ab dem 1. Juli 2021 in Betrieb genommene und bezahlte Investitionen sind dann jeweils innerhalb einer Frist von drei Monaten abzurechnen.

Rückwirkende Umgründungsvorgänge

Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31. Dezember 2020 bis spätestens 30. September 2021 beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt anzumelden.

Letzte Möglichkeit der (elektronischen) Antragstellung auf Vorsteuererstattung von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern

Der Erstattungszeitraum umfasst mindestens drei Monate und maximal ein Kalenderjahr. Zu beachten sind die Mindesterstattungsbeträge (50 Euro im Kalenderjahr, 400 Euro im Quartal). Dabei gilt es auf die lokal unterschiedlichen Bestimmungen den Vorsteuerabzug betreffend zu achten. Häufig sind Verpflegungskosten, Bewirtungsaufwand, Hotelkosten und PKW-Aufwendungen nicht vor steuerabzugsfähig und daher auch nicht erstattungsfähig.

Keine Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2020

Bekanntlich kommt es ab 1. Oktober für Nachzahlungen aus der Einkommens- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen (derzeit 1,38  Prozentpa). Zur Vermeidung von Anspruchszinsen kann eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung getätigt werden.
Wie für das Veranlagungsjahr 2019 kommt es auch für die Veranlagung des Jahres 2020 aufgrund einer coronabedingten gesetzlichen Sonderregelung zu keiner Vorschreibung von Anspruchszinsen. Es ist daher auch heuer nicht erforderlich, bei einer erwarteten Nachzahlung (z.B. bei zu geringer Vorauszahlung) bis Ende September 2021 eine Abschlagszahlung zu leisten.

Hinweis: Die rechtzeitige Einreichung der Steuererklärungen 2020 ist davon unberührt. All jene Steuerpflichtigen, die nicht von einem Steuerberater vertreten werden, hätten die Erklärungen 2020 bereits per FinanzOnline bis zum 30. Juni 2021 einreichen müssen. Auch wenn keine Anspruchszinsen vorgeschrieben werden, kann vom Finanzamt bei verspäteter Einreichung der Erklärungen ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe verhängt werden.

31. Oktober 2021

Quartalsmeldung im EU-OSS

Erstmalige Einreichung der Quartalsmeldung im EU-OSS für alle Versandhandelsumsätze vom 1. Juli 2021 bis 30. September 2021. Genaugenommen ist die Meldung erst am 2. November 2021 einzureichen, da der 31.  September 2021 ein Sonntag und der 1. November 2021 ein Feiertag ist. Mehr Informationen dazu in unserem Beitrag »Versandhandelslieferungen mit dem EU-One-Stop-Shop seit 1. Juli 2021«.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Corona-Hilfen können weiterhin beantragt werden

Ende Juli wurden die zunächst bis 30. Juni 2021 befristeten COVID-19-Staatshilfen nochmals modifiziert und verlängert. Lesen Sie hier die neuen bzw. verlängerten Änderungen …

Aktuelle Änderungen in der Personalverrechnung

Lesen Sie hier alle aktuellen Veränderungen in der Personalverrechnung zu den Themen Kurzarbeitsmodell, Öffi-Ticket, Pendlerpauschale, Home-Office und Verdienstentgang gem. § 32 Abs. 1 Epidemiegesetz …

Die Offenlegung des Jahresabschlusses: Ein aktueller Überblick

Grundsätzlich sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen neun Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen …

Lieferungen des Versandhandesl mit dem EU-ONE-SHOP

Mit 1. Juli 2021 wurde eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Versandhandelslieferungen wirksam …

Höchstgerichtliche Entscheidungen

Lesen Sie aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen des EuGH und VwGH sowie zum Restrukturierungsverfahren und Exekutionsordnung