Quotenregelung im Aufsichtsrat 2018

Mit dem Gleichstellungsgesetz von Männern und Frauen wurde die Verpflichtung eingeführt, dass in nach dem 1. 1. 2018 gewählten Aufsichtsräten unter bestimmten Voraussetzungen mindestens 30 % Frauen (aber auch mindestens 30 % Männer) vertreten sein müssen. Betroffen von der Neuregelung sind börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Aufsichtsrat mindestens 6 Kapitalvertreter umfasst. Überdies muss der Frauen- respektive Männeranteil in der Belegschaft über 20 % liegen.

Sowohl Kapital- als auch Arbeitnehmer-Vertreter müssen die Quote getrennt erfüllen (Arbeitnehmer-Vertreter aber erst, wenn sie mit 3 Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten sind). Es ist zu runden, das heißt von 6 Kapitalvertretern müssen mindestens zwei Frauen bzw. Männer sein. Die Quotenregelung gilt für Wahlen bzw. Entsendungen in den Aufsichtsrat ab 1. 1. 2018. Als Sanktion für die Nichterfüllung der Quote bleibt das Aufsichtsratsmandat unbesetzt.

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Wichtige Termine bis 31. 12. 2017

Substanzabgeltung für geschenkte Liegenschaften rechtzeitig überweisen / Mitteilungen betreffend Verrechnungspreise / Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2014 / Arbeitnehmerveranlagung 2012 / Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des GFB 2017

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