GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Der Österreichischer Verwaltungsgerichtshof hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung überraschenderweise festgestellt, dass die Beteiligung, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer hält, zum notwendigen Betriebsvermögen seines »Geschäftsführertätigkeits-Betriebs« zählen kann. Es kommt darauf an, ob die Beteiligung dafür förderlich ist, dass der Gesellschafter einen fremdüblichen Geschäftsführervertrag mit der Gesellschaft schließen bzw aufrechterhalten kann.

Wichtige Termine bis 31. 12. 2017
/in Kl.-Info. 2017/05Substanzabgeltung für geschenkte Liegenschaften rechtzeitig überweisen / Mitteilungen betreffend Verrechnungspreise / Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2014 / Arbeitnehmerveranlagung 2012 / Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des GFB 2017
Registrierkasse: was ist zu tun bis zum 15.2.2018?
/in Kl.-Info. 2017/05Seit 1. 4. 2017 ist die manipulationssichere Registrierkasse in Betrieb. Die Sicherheitseinrichtung und die Kasse waren bei Inbetriebnahme beim Finanzamt anzumelden. Mit Hilfe des auf dem sogenannten »Startbeleg« …
Online-Werbung unterliegt nicht der Werbeabgabe
/in Kl.-Info. 2017/05Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mangels Aussicht auf Erfolg insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bzw. Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt …
GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen beim Gesellschafter-Geschäftsführer
/in Kl.-Info. 2017/05Der Österreichischer Verwaltungsgerichtshofhat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung …
VwGH erteilt wirtschaftlicher Betrachtungsweise beim Mantelkauf eine Absage
/in Kl.-Info. 2017/05