Online-Werbung unterliegt nicht der Werbeabgabe
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mangels Aussicht auf Erfolg insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bzw. Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt. Laut VfGH kann dem Gesetzgeber nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird, nicht in die Abgabepflicht nach dem Werbeabgabegesetz einbezieht. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Werbung im Internet anders als für Werbung in Printmedien oder Radio keine Werbeabgabe einzuheben.

Wichtige Termine bis 31. 12. 2017
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