Wertpapierverluste realisieren
Für Gewinne von Verkäufen von sogenanntem »Neuvermögen« im Jahr 2023 fällt die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5 Prozent an. Zum »Neuvermögen« zählen alle seit dem 1. Jänner 2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle anderen ab dem 1. April 2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate). Seit dem Jahr 2023 zählen auch erworbene Kryptowährungen, welche nach dem 31. März 2021 erworben wurden, zum »Neuvermögen«. Erträgnisse daraus sind mit Erträgen anderer Kapitalanlagen verrechenbar.
Tipps
- Verluste aus der Veräußerung dieser dem »Neuvermögen« zuzurechnenden Kapitalanlagen können nicht nur mit Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit z.B. Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden.
- Wenn Sie bei verschiedenen Banken, Wertpapierdepots oder z.B. mit Ihrer Ehefrau ein Gemeinschaftsdepot haben, müssen Sie Bescheinigungen über den Verlustausgleich anfordern. Im Rahmen der Steuererklärungen können Sie dann eventuell bei einem Wertpapierdepot nicht verwertete Verluste mit den positiven Einkünften aus dem anderen Wertpapierdepot ausgleichen.

Last minute bis 31. Dezember 2023
/in Kl.-Info. 2023/01Spenden, Gewinnfreibetrag 2023, Registrierkassen – Jahresendbeleg, bei Fruchtgenussobjekten rechtzeitig Substanzabgeltung überweisen, Teuerungsprämie bis zu Euro 3.000, Gruppenantrag, Urlaubsverjährung und CbC-Report für grenzüberschreitende Leistungen …
Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen
/in Kl.-Info. 2023/01Anerkennung eines Arbeitszimmers trotz Lagerung von Privatgegenständen, Private Kfz-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer, Hälftesteuersatz auf Vergütung für Diensterfindung, Strafverfahren nach WiEReG gegen Rechtsanwalt als Stiftungsvorstand, Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft, Ausnahmsweise Steuerpflicht der im Scheidungsvergleich vereinbarten Rente, Steuerpflicht des Vermieters bei Baukostenübernahme durch Mieter, An-trag auf Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung)
Einlagen von Grundstücken in Personengesellschaften
/in Kl.-Info. 2023/01Seit Einführung der ImmoESt im Jahr 2012 beurteilt die Finanzverwaltung die Einlagen in Personengesellschaften wie folgt …
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 1. Jänner 2024
/in Kl.-Info. 2023/01Wie bereits berichtet, sieht der Entwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 ua zur Förderung von Unternehmensgründungen vor, das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf Euro 10.000 zu senken …
Globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar 2)
/in Kl.-Info. 2023/01Am 3. Oktober 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen zur Begutachtung vorgelegt. Die globale Mindestbesteuerung zielt darauf ab, dass Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen …