Berechnungsprogramm zur Grundstückswertverordnung (GrWV) online

Zur leichteren Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer hat das BMF auf seiner Homepage ein Berechnungsprogramm zur Berechnung des Grundstückswertes nach dem Pauschalwertmodell der Grundstückswertverordnung online geschaltet. Das Berechnungsprogramm ist unter service.bmf.gv.at aufrufbar. Die Abfrage des für die Berechnung notwendigen Bodenwertes kann über FinanzOnline unter »Sonstige Anträge« erfolgen. Als Betrefftext ist »Bescheidkopie des Einheitswertes/Bodenwertanfrage« auszuwählen.
Die Berechnung des Grundstückswerts nach dem Pauschalwertmodell ist aber nur eine von drei Möglichkeiten, den Grundstückswert zu ermitteln. Alternativ bleibt es jedem Abgabepflichtigen unbenommen, den Grundstückswert auf der Basis des Immobilienpreisspiegels des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Österreichs oder durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln. In der Praxis soll das Pauschalwertmodell in der überwiegenden Zahl der Fälle zu den niedrigsten Grundstückswerten führen.
Das Ergebnis des Berechnungsprogramms kann ausgedruckt und soll im Fall der Selbstberechnung oder einer elektronischen Abgabenerklärung den Unterlagen zur Berechnung der Grunderwerbsteuer beigelegt werden. Durch Unterschrift des Steuerpflichtigen kann die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten dokumentiert werden.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

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