Einfrieren der Richtwerte für Mieten
Unter der klingenden Bezeichnung »2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz« hat der Gesetzgeber die mit 1.4.2016 vorgesehene Indexanpassung der mietrechtlichen Richtwerte wieder einmal sistiert. Auf Grund dieser Gesetzesänderung gelten die bisherigen Richtwerte unverändert bis zum 31.3.2017 weiter. Die bereits seit 1.4.2014 anwendbaren Richtwerte je m² Wohnnutzfläche (Werte in Euro) betragen daher weiterhin:
| Burgenland | 4,92 |
| Kärnten | 6,31 |
| NÖ | 5,53 |
| OÖ | 5,84 |
| Salzburg | 7,45 |
| Steiermark | 7,44 |
| Tirol | 6,58 |
| Vorarlberg | 8,28 |
| Wien | 5,39 |
Die nächste Erhöhung der Richtwerte soll plangemäß mit 1.4.2017 und dann wieder alle zwei Jahre erfolgen. Die Richtwerterhöhung per 1.4.2017 wird dann auf Basis der Veränderung des Durchschnitts des Jahres 2013 zum Durchschnitt des Jahres 2016 des VPI 2013 errechnet werden – wenn dem Gesetzgeber bis dahin nicht was Anderes in den Sinn kommt.

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