Spendenabsetzbarkeit für Kunst- und Kultureinrichtungen ab 1.1.2016
Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurde der Kreis der steuerlich begünstigten Spendenempfänger auf Körperschaften, die der österreichischen Kunst und Kultur dienende künstlerische Aktivitäten entfalten und durch die öffentliche Hand gefördert werden, ausgeweitet. Absetzbar sind seit 1.1.2016 Geld- und Sachspenden an bestimmte Kunst- und Kultureinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Zuwendung auf der dafür vorgesehenen Liste auf der Homepage des BMF eingetragen sind.
Neue lohnsteuerliche Regelungen
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Umsatzsteuerlich getrennten Leistungskomponenten einer Sprachreise
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Maßgeblichkeit der Bauherreneigenschaft in der Grunderwerbsteuer
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