Spendenabsetzbarkeit für Kunst- und Kultureinrichtungen ab 1.1.2016

Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurde der Kreis der steuerlich begünstigten Spendenempfänger auf Körperschaften, die der österreichischen Kunst und Kultur dienende künstlerische Aktivitäten entfalten und durch die öffentliche Hand gefördert werden, ausgeweitet. Absetzbar sind seit 1.1.2016 Geld- und Sachspenden an bestimmte Kunst- und Kultureinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Zuwendung auf der dafür vorgesehenen Liste auf der Homepage des BMF eingetragen sind.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

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