Spendenabsetzbarkeit für Kunst- und Kultureinrichtungen ab 1.1.2016

Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurde der Kreis der steuerlich begünstigten Spendenempfänger auf Körperschaften, die der österreichischen Kunst und Kultur dienende künstlerische Aktivitäten entfalten und durch die öffentliche Hand gefördert werden, ausgeweitet. Absetzbar sind seit 1.1.2016 Geld- und Sachspenden an bestimmte Kunst- und Kultureinrichtungen, die zum Zeitpunkt der Zuwendung auf der dafür vorgesehenen Liste auf der Homepage des BMF eingetragen sind.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Umsatzsteuer: Verzinsung nach dem AbgÄG 2022

Mit dem neuen § 205c BAO idF AbgÄG 2022 wurde eine eigene Regelung für Umsatzsteuerzinsen gesetzlich verankert …

Vorsteuerabzug bei IST-Versteuerer – keine Änderung durch das AbgÄG 2022

Die im Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2022 vorgesehene Änderung, dass eine von einem IST-Versteuerer in Rechnung gestellte Vorsteuer erst im Zahlungszeitpunkt geltend …

BMF- Info zu den Auswirkungen der Suspendierung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland

Das österreichische Steuerrecht verlangt für steuerliche Begünstigungen (wie z. B. Steuerbefreiung für Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer) das Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe oder des Informationsaustausches …

Auszahlung von Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus startet bereits im September

Wie jetzt angekündigt wurde, startet die Auszahlung bereits mit Anfang September 2022 und nicht wie ursprünglich geplant ab Oktober 2022 …

Rückwirkende Umgründungsvorgänge bis 30. September 2022

Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind rückwirkende Umgründungen …