Firmenbuch: Offenlegung des Jahresabschlusses 31. Dezember 2021
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 sind elektronisch beim Firmenbuch einzureichen und offenzulegen. Erneut wurden die Fristen der Aufstellung und Offenlegung für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 um drei Monate – somit bis zum 31. Dezember 2022 – verlängert. Für Gesellschaften mit einem Bilanzstichtag ab dem 31. März 2022 gilt wieder die gewohnte 9-Monatsfrist.
Wer es dennoch nicht schafft, fristgerecht einzureichen, dem droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 Euro pro Geschäftsführer (Vorstand) und Gesellschaft sowie alle zwei Monate weitere automatische Zwangsstrafen, bis der Jahresabschluss beim Firmenbuch hinterlegt ist. Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften erhöht sich die Zwangsstrafe im ordentlichen Verfahren auf das Dreifache, also mindestens 2.100 Euro pro Organ und Gesellschaft. Bei großen Kapitalgesellschaften sogar auf das Sechsfache, also mindestens 4.200 Euro pro Organ und Gesellschaft. Bei Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich der Strafrahmen und beträgt 350 Euro.
Gebühren für die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses
- GmbH: 36 Euro Eingabegebühr + 22 Euro Eintragungsgebühr = 58 Euro
- AG: 162 Euro Eingabegebühr + 22 Euro Eintragungsgebühr = 184 Euro
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