Heuer wieder Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2021
Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen (derzeit 2,63 Prozent p.a.). Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung zu leisten. Laut Information des BMF ist eine gesetzliche Änderung zur Erstreckung des Beginns der Laufzeit für die Anspruchszinsen – in Anlehnung an die Veranlagung 2019 und 2020 – betreffend die Veranlagung 2021 nicht vorgesehen.
Bei Guthaben aus der Veranlagung 2021 werden natürlich auch wieder Anspruchszinsen gutgeschrieben. Gutschriften aus der Umsatzsteuerveranlagung 2021 werden – im Gegensatz zu Nachzahlungen für 2021 – ebenfalls verzinst.
Umsatzsteuer: Verzinsung nach dem AbgÄG 2022
/in Kl.-Info. 2022/02Mit dem neuen § 205c BAO idF AbgÄG 2022 wurde eine eigene Regelung für Umsatzsteuerzinsen gesetzlich verankert …
Vorsteuerabzug bei IST-Versteuerer – keine Änderung durch das AbgÄG 2022
/in Kl.-Info. 2022/02Die im Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2022 vorgesehene Änderung, dass eine von einem IST-Versteuerer in Rechnung gestellte Vorsteuer erst im Zahlungszeitpunkt geltend …
BMF- Info zu den Auswirkungen der Suspendierung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland
/in Kl.-Info. 2022/02Das österreichische Steuerrecht verlangt für steuerliche Begünstigungen (wie z. B. Steuerbefreiung für Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer) das Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe oder des Informationsaustausches …
Auszahlung von Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus startet bereits im September
/in Kl.-Info. 2022/02Wie jetzt angekündigt wurde, startet die Auszahlung bereits mit Anfang September 2022 und nicht wie ursprünglich geplant ab Oktober 2022 …
Rückwirkende Umgründungsvorgänge bis 30. September 2022
/in Kl.-Info. 2022/02Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind rückwirkende Umgründungen …