Keine Liebhaberei bei vorzeitig eingestellter Vermietung

Der Vermieter hatte ein Objekt (zwei Büros und vier Wohnungen) vier Jahre lang mit Verlust vermietet und dann die Vermietung eingestellt. Entscheidend ist, ob die Vermietung von vorneherein auf diesen kurzen Zeitraum geplant oder ob der Plan zunächst auf eine dauerhafte Vermietung ausgerichtet war und sich erst nachträglich der Entschluss zur vorzeitigen Beendigung ergeben hat. Hatte der Vermieter eine dauerhafte Vermietung geplant, liegt keine Liebhaberei vor, wenn bei planmäßiger Fortsetzung ein Gesamtgewinn innerhalb eines absehbaren Zeitraumes (von 20 bzw. 25 Jahren) erzielbar gewesen wäre.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Neue lohnsteuerliche Regelungen

Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 wurden zahlreiche gesetzlichen Änderungen sowie im abgelaufenen Jahr ergangene Judikate und Erlässe in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet

Energiekostenzuschuss für NPO

Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den »normalen« Energie­kostenzuschuss nicht in Betracht …

Werbegeschenk zu Zeitschriften-Abonnement

Ein Verlag gewährte für den Abschluss eines neuen Zeitschriften-Abonnements ein Geschenk in Form eines Tablets im Wert von ca. 50 Euro

Umsatzsteuerlich getrennten Leistungskomponenten einer Sprachreise

Eine deutsche Sprachschul-GmbH bot in einem Hotel in Wien für Schüler aus anderen Ländern Deutschkurse samt Hotelunterbringung an …

Maßgeblichkeit der Bauherreneigenschaft in der Grunderwerbsteuer

Wird mit einem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag eine Wohnung erworben, unterliegen dann nicht die Kosten …