Keine Liebhaberei bei vorzeitig eingestellter Vermietung
Der Vermieter hatte ein Objekt (zwei Büros und vier Wohnungen) vier Jahre lang mit Verlust vermietet und dann die Vermietung eingestellt. Entscheidend ist, ob die Vermietung von vorneherein auf diesen kurzen Zeitraum geplant oder ob der Plan zunächst auf eine dauerhafte Vermietung ausgerichtet war und sich erst nachträglich der Entschluss zur vorzeitigen Beendigung ergeben hat. Hatte der Vermieter eine dauerhafte Vermietung geplant, liegt keine Liebhaberei vor, wenn bei planmäßiger Fortsetzung ein Gesamtgewinn innerhalb eines absehbaren Zeitraumes (von 20 bzw. 25 Jahren) erzielbar gewesen wäre.

Neue lohnsteuerliche Regelungen
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Energiekostenzuschuss für NPO
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Umsatzsteuerlich getrennten Leistungskomponenten einer Sprachreise
/in Kl.-Info. 2024/01Eine deutsche Sprachschul-GmbH bot in einem Hotel in Wien für Schüler aus anderen Ländern Deutschkurse samt Hotelunterbringung an …
Maßgeblichkeit der Bauherreneigenschaft in der Grunderwerbsteuer
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