Anerkennung eines außerhalb der Wohnung gelegenen Arbeitszimmers
Ein außerhalb der Wohnung gelegenes Arbeitszimmer (bzw. eine eigene kleine Wohnung zu Büroarbeitszwecken) ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn es für die Berufsausübung unbedingt notwendig ist und (nahezu) ausschließlich beruflich verwendet wird. Eine solche Notwendigkeit hat der VwGH z. B. bei einer Lehrerin für die Anschaffung einer eigenen kleinen »Arbeitswohnung« angenommen, weil die Lehrerin einen Teil der Arbeitszeit außerhalb der Schule für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten aufwenden musste und die Durchführung dieser Arbeiten in der Familienwohnung aufgrund sehr beengter Raumverhältnisse nicht zumutbar war.
Ein innerhalb der Wohnung gelegenes Arbeitszimmer wird steuerlich nur unter der zusätzlichen Voraussetzung anerkannt, dass es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.

Neue lohnsteuerliche Regelungen
/in Kl.-Info. 2024/01Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 wurden zahlreiche gesetzlichen Änderungen sowie im abgelaufenen Jahr ergangene Judikate und Erlässe in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet …
Energiekostenzuschuss für NPO
/in Kl.-Info. 2024/01Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den »normalen« Energiekostenzuschuss nicht in Betracht …
Werbegeschenk zu Zeitschriften-Abonnement
/in Kl.-Info. 2024/01Ein Verlag gewährte für den Abschluss eines neuen Zeitschriften-Abonnements ein Geschenk in Form eines Tablets im Wert von ca. 50 Euro …
Umsatzsteuerlich getrennten Leistungskomponenten einer Sprachreise
/in Kl.-Info. 2024/01Eine deutsche Sprachschul-GmbH bot in einem Hotel in Wien für Schüler aus anderen Ländern Deutschkurse samt Hotelunterbringung an …
Maßgeblichkeit der Bauherreneigenschaft in der Grunderwerbsteuer
/in Kl.-Info. 2024/01Wird mit einem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag eine Wohnung erworben, unterliegen dann nicht die Kosten …