Mietpreisdeckel
Am 30. Dezember 2023 wurde der sogenannte »Mietpreisdeckel« (3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz) veröffentlicht. Von der Mietpreisdeckelung sind Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten betroffen. Für freie Mieten (Wohnungen in Neubauten oder Ein- und Zweifamilienhäusern) gilt der Mietpreisdeckel nicht.
Die von dem Mietpreisdeckel betroffenen Mieten dürfen fortan nur zum Stichtag 1. April angehoben werden. Dies allerdings unter den folgenden Restriktionen:
- Bei Kategoriemieten (Altbauwohnungen, für welche der Mietvertrag zwischen dem 1. Jänner 1982 und dem 28. Februar 1994 abgeschlossen wurde) wird die jährliche Wertanpassung im Jahr 2024 ausgesetzt. Die nächste Anhebung darf erst wieder zum 1. April 2025 und zum 1. April 2026 erfolgen, jedoch maximal um 5 Prozent pro Jahr.
- Bei Richtwertmieten (Altbauwohnungen, welche nach dem 28. Februar 1994 vermietet wurden) wird die jährliche Wertanpassung im Jahr 2024 ebenfalls ausgesetzt. Die erste Anhebung darf zum 1. April 2025 maximal 5 Prozent betragen, berechnet über die Veränderung des Verbraucherpreisindex-Jahresdurchschnittswerts aus dem Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023.
- Bei Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten gilt die maximale Erhöhungsrate von 5 Prozent bereits ab dem 1. April 2024. Dies deshalb, da die Mietpreise in der Regel deutlich niedriger als auf dem privaten Wohnungsmarkt sind.
Zusätzlich zu der Mietpreiserhöhungsbeschränkung von 5 Prozent pro Jahr in den Jahren 2025 und 2026 wurde eine neue Berechnungsmethode für zukünftige Erhöhungen ab dem Jahr 2027 eingeführt. Ab dem Jahr 2027 wird die Valorisierung derart vorgenommen, dass eine Durchschnittsinflation der vergangenen letzten 3 Jahre herangezogen wird. Beträgt die Durchschnittsinflation über 5 Prozent, so ist der die 5 Prozent übersteigende Teil nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Beispiel:
Basismiete: 1.000 Euro, durchschnittliche Inflation der letzten Jahre (2024-2026): 10 Prozent; geplante Erhöhung der Miete 2027 aufgrund der Inflation: 1.000*1,1 = 1.100 Euro
Lösung: Überschreitung der 5-Prozent-Grenze: (1.000*0,05=50); 100-50 = 50; davon 50 Prozent = Euro 25; Miete ab Jänner 2027: 1.075 Euro
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