Verein zur Führung eines Betriebskindergartens nicht gemeinnützig

Die vom Verein betriebene Kinderbetreuungseinrichtung war ein Betriebskindergarten für die Kinder der Mitarbeiter einer bestimmten KG. Gemeinnützigkeit hat die Förderung der Allgemeinheit zur Voraussetzung. Da der Verein sein Angebot (beinahe) ausschließlich an die Kinder der Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens richtet, fördert er nicht die Allgemeinheit und ist daher nicht gemeinnützig. (Im gegenständlichen Fall fiel daher Kommunalsteuer an.) Anders wäre es, wenn immer eine namhafte Anzahl von (Rest‑)Plätzen für andere Kinder zur Verfügung stünde.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Neue lohnsteuerliche Regelungen

Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 wurden zahlreiche gesetzlichen Änderungen sowie im abgelaufenen Jahr ergangene Judikate und Erlässe in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet

Energiekostenzuschuss für NPO

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Werbegeschenk zu Zeitschriften-Abonnement

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Umsatzsteuerlich getrennten Leistungskomponenten einer Sprachreise

Eine deutsche Sprachschul-GmbH bot in einem Hotel in Wien für Schüler aus anderen Ländern Deutschkurse samt Hotelunterbringung an …

Maßgeblichkeit der Bauherreneigenschaft in der Grunderwerbsteuer

Wird mit einem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag eine Wohnung erworben, unterliegen dann nicht die Kosten …