Verein zur Führung eines Betriebskindergartens nicht gemeinnützig
Die vom Verein betriebene Kinderbetreuungseinrichtung war ein Betriebskindergarten für die Kinder der Mitarbeiter einer bestimmten KG. Gemeinnützigkeit hat die Förderung der Allgemeinheit zur Voraussetzung. Da der Verein sein Angebot (beinahe) ausschließlich an die Kinder der Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens richtet, fördert er nicht die Allgemeinheit und ist daher nicht gemeinnützig. (Im gegenständlichen Fall fiel daher Kommunalsteuer an.) Anders wäre es, wenn immer eine namhafte Anzahl von (Rest‑)Plätzen für andere Kinder zur Verfügung stünde.

Neue lohnsteuerliche Regelungen
/in Kl.-Info. 2024/01Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 wurden zahlreiche gesetzlichen Änderungen sowie im abgelaufenen Jahr ergangene Judikate und Erlässe in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet …
Energiekostenzuschuss für NPO
/in Kl.-Info. 2024/01Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den »normalen« Energiekostenzuschuss nicht in Betracht …
Werbegeschenk zu Zeitschriften-Abonnement
/in Kl.-Info. 2024/01Ein Verlag gewährte für den Abschluss eines neuen Zeitschriften-Abonnements ein Geschenk in Form eines Tablets im Wert von ca. 50 Euro …
Umsatzsteuerlich getrennten Leistungskomponenten einer Sprachreise
/in Kl.-Info. 2024/01Eine deutsche Sprachschul-GmbH bot in einem Hotel in Wien für Schüler aus anderen Ländern Deutschkurse samt Hotelunterbringung an …
Maßgeblichkeit der Bauherreneigenschaft in der Grunderwerbsteuer
/in Kl.-Info. 2024/01Wird mit einem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag eine Wohnung erworben, unterliegen dann nicht die Kosten …