Ab 1. September 2020 soll die Corona-Kurzarbeit um weitere 6 Monate bis 31. März 2021 verlängert werden. Arbeitnehmer erhalten weiterhin 80, 85 oder 90 Prozent des Nettolohns vor Kurzarbeit. Lohnerhöhungen wie beispielsweise KV-Erhöhungen und Biennalsprünge werden bei der Vergütung der Kurzarbeit berücksichtigt. Die Arbeitszeit kann bis auf 30 Prozent reduziert werden und kann maximal 80 Prozent betragen. Der Durchrechnungszeitraum beträgt sechs Monate. In Sonderfällen (z.B. Stadthotellerie) kann die Arbeitszeit von 30 Prozent unterschritten werden. Die Behaltepflicht nach Kurzarbeit beträgt weiterhin ein Monat. Für Mitarbeiter in Kurzarbeit soll es eine Verpflichtung zur Weiterbildungsbereitschaft während der kurzarbeitsbedingten Ausfallzeit geben, wenn vom Unternehmen eine Weiterbildung angeboten wird.
Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.
Bisher waren die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen neun Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen …
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https://gamillscheg.at/wp-content/uploads/2015/02/gamillscheg_logo.png00onlinehttps://gamillscheg.at/wp-content/uploads/2015/02/gamillscheg_logo.pngonline2020-10-14 11:34:492020-10-14 11:34:49Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2019 beginnt zu laufen
https://gamillscheg.at/wp-content/uploads/2015/02/gamillscheg_logo.png00onlinehttps://gamillscheg.at/wp-content/uploads/2015/02/gamillscheg_logo.pngonline2020-10-14 11:26:252020-10-14 11:26:35Befreiung von Lohnnebenkosten für COVID-19-Prämien
Das Ende Mai 2020 im Nationalrat beschlossene Stundungspaket für Dienstgeber ist nach einem Beharrungsbeschluss des Parlaments wegen der fehlenden Zustimmung im Bundesrat nunmehr rückwirkend mit 1. Juni 2020 in Kraft getreten …
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https://gamillscheg.at/wp-content/uploads/2015/02/gamillscheg_logo.png00onlinehttps://gamillscheg.at/wp-content/uploads/2015/02/gamillscheg_logo.pngonline2020-10-14 11:01:052020-10-14 11:01:05Neue Phase 3 der Kurzarbeit ab 1. September 2020
Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
/in Kl.-Info. 2020/02Bisher waren die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen neun Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen …
Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2019 beginnt zu laufen
/in Kl.-Info. 2020/02Bekanntlich kommt es ab 1.Oktober 2020 für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres …
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/in Kl.-Info. 2020/02Der Nationalrat hat am 9. Juli 2020 zusätzlich eine Befreiung der COVID-19-Prämien vom Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer beschlossen …
Stundung und Ratenzahlung bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
/in Kl.-Info. 2020/02Das Ende Mai 2020 im Nationalrat beschlossene Stundungspaket für Dienstgeber ist nach einem Beharrungsbeschluss des Parlaments wegen der fehlenden Zustimmung im Bundesrat nunmehr rückwirkend mit 1. Juni 2020 in Kraft getreten …
Neue Phase 3 der Kurzarbeit ab 1. September 2020
/in Kl.-Info. 2020/02Ab 1. September 2020 soll die Corona-Kurzarbeit um weitere 6 Monate bis 31. März 2021 verlängert werden …