Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2019 beginnt zu laufen
Beachten Sie, dass im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung zwar die Anspruchsverzinsung für die Veranlagung des Jahres 2020 außer Kraft gesetzt wurde, aber nicht für das Jahr 2019. Wenn Sie daher mit einer Nachzahlung für das Jahr 2019 rechnen, haben Sie die Möglichkeit den Antrag auf Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage zu stellen. Führt dies dennoch zu einer Nachzahlung oder Sie zählen zu den Glücklichen, die für 2020 gar keinen Verlust erleiden, sollten Sie danach trachten, die Steuererklärungen 2019 so schnell wie möglich einzureichen und auf eine rasche Veranlagung drängen.
Denn für Steuernachzahlungen auf Grund der Veranlagung 2019 können Sie dann eine zinsenfreie Stundung bis 15. Jänner 2021 beantragen. Danach erfolgt eine stufenweise Anhebung der Stundungszinsen von 2 Prozent über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 16. Jänner 2021 bis 28. Februar 2021 um jeweils weitere 0,5 Prozent alle zwei Monate, sodass ab 1. November 2021 wieder 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz zur Vorschreibung kommen. Der Basiszinssatz beträgt derzeit minus 0,62 Prozent.
Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
/in Kl.-Info. 2020/02Bisher waren die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen neun Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen …
Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2019 beginnt zu laufen
/in Kl.-Info. 2020/02Bekanntlich kommt es ab 1.Oktober 2020 für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres …
Befreiung von Lohnnebenkosten für COVID-19-Prämien
/in Kl.-Info. 2020/02Der Nationalrat hat am 9. Juli 2020 zusätzlich eine Befreiung der COVID-19-Prämien vom Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer beschlossen …
Stundung und Ratenzahlung bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
/in Kl.-Info. 2020/02Das Ende Mai 2020 im Nationalrat beschlossene Stundungspaket für Dienstgeber ist nach einem Beharrungsbeschluss des Parlaments wegen der fehlenden Zustimmung im Bundesrat nunmehr rückwirkend mit 1. Juni 2020 in Kraft getreten …
Neue Phase 3 der Kurzarbeit ab 1. September 2020
/in Kl.-Info. 2020/02Ab 1. September 2020 soll die Corona-Kurzarbeit um weitere 6 Monate bis 31. März 2021 verlängert werden …