Stundung und Ratenzahlung bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Das Ende Mai 2020 im Nationalrat beschlossene Stundungspaket für Dienstgeber ist nach einem Beharrungsbeschluss des Parlaments wegen der fehlenden Zustimmung im Bundesrat nunmehr rückwirkend mit 1. Juni 2020 in Kraft getreten. Für Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020 können bei durch Corona bedingten Zahlungsschwierigkeiten Stundungen für maximal drei Monate und Ratenzahlungen bis längstens Dezember 2021 beantragt werden. Dabei fallen Verzugszinsen an. Die Beiträge für Februar bis April 2020 sind bis spätestens 15. Jänner 2021 verzugszinsenfrei zu bezahlen und können danach ebenfalls in Raten entrichtet werden. Ausgenommen von diesen Erleichterungen sind die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung.  In diesen Fällen hat die Zahlung bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Monats zu erfolgen.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch

Bisher waren die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen neun Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen …

Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2019 beginnt zu laufen

Bekanntlich kommt es ab 1.Oktober 2020 für Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres …

Befreiung von Lohnnebenkosten für COVID-19-Prämien

Der Nationalrat hat am 9. Juli 2020 zusätzlich eine Befreiung der COVID-19-Prämien vom Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer beschlossen …

Stundung und Ratenzahlung bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Das Ende Mai 2020 im Nationalrat beschlossene Stundungspaket für Dienstgeber ist nach einem Beharrungsbeschluss des Parlaments wegen der fehlenden Zustimmung im Bundesrat nunmehr rückwirkend mit 1. Juni 2020 in Kraft getreten …

Neue Phase 3 der Kurzarbeit ab 1. September 2020

Ab 1. September 2020 soll die Corona-Kurzarbeit um weitere 6 Monate bis 31. März 2021 verlängert werden …