Neue Berechnung der KFZ-Steuer (Motorbezogene Versicherungssteuer) ab 2021

Die Kfz-Steuer, auch als Motor-bezogene Versicherungssteuer bekannt, gilt für Fahrzeuge, die ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen, und wird bei der Haftpflichtversicherungsprämie gleich mit vorgeschrieben.

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde für Neuzulassungen ab dem 1. Oktober 2020 die Berechnungsmethode geändert. Neben der Motorleistung in kW (für Pkw) bzw. dem Hubraum (bei Motorrädern) wurde der CO2-Emissionswert in die Berechnungsformel aufgenommen. Die Formel lautet:

(kW – 65) x 0,72 + (CO2-Ausstoß -115) x 0,72 = monatliche Steuer

Ab dem 1.1.2021 erhöht sich die Steuer erneut durch eine Reduzierung sowohl des Abzugspostens für die Leistung in kW als auch des CO2-Ausstoß minus  des Abzugsbetrags in der Berechnungsformel. Die neue Formel lautet:

(kW – 64) x 0,72 + (CO2-Ausstoß – 112) x 0,72 = monatliche Steuer

Dadurch steigt die monatliche Belastung von Neufahrzeugen durch die Motor-bezogene Versicherungssteuer.

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