Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse

Grundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen. Eine tagesaktuelle Kontoinformation können wir für Sie über das Web-Portal WEBEKU jederzeit abrufen.

Elektronische Ratenanträge ab dem 1.6.2021

Ist trotz intensiver Bemühung eine Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30. Juni 2021 nicht möglich, können Ratenvereinbarungen vorerst (Phase 1) bis zum 30. September 2022 (über 15 Monate) getroffen werden. Die Anträge sind elektronisch über WEBEKU zu stellen. Sollten danach noch Beitragsrückstände offen sein, können diese in einer Phase 2 beglichen werden.

Online-Ratenrechner

Auf der Website der ÖGK findet sich ein Online-Ratenrechner, der eine unverbindliche Berechnung der monatlich anfallen Raten sowie der reduzierten Verzugszinsen ermöglicht.(gesundheitskasse.at/ratenrechner). Die Verzugszinsen betragen in der Phase 1 1,38 Prozent (statt 3,38 Prozent).

In der sogenannten »Safty-Car«-Phase besteht für den Dienstgeber die Möglichkeit individuelle Lösungen mit der ÖGK zu vereinbaren, wobei bis 30. September 2021 eine Reduktion der ersten Raten auf null Euro möglich ist.

Ratenzahlung und Kurzarbeit

Zu beachten ist, dass Ratenzahlungen nur dann gewährt werden können, wenn die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge jedenfalls bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonats überwiesen werden. Dies gilt auch bei Kostenerstattung bei freigestellten »Risikopatienten« sowie im Rahmen von Absonderungen nach dem Epidemiegesetz.

Beitragszeitraum ab Juni 2021

Für Beitragszeiträume ab Juni 2021 sind die laufenden Beiträge wieder wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonats neben den vereinbarten Ratenzahlungen zu entrichten.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei

Für die zahlreichen Helfer bei den bevölkerungsweiten Testungen und Impfaktionen wurden nun die Regelungen über deren Aufwandsentschädigungen in der aktuellen Fassung vom 8. Juni 2021 des »Zweckzuschussgesetzes« einheitlich geregelt …

Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?

Über den Ende-Mai eingebrachten Initiativantrag für eine neuerliche Verschiebung der Kündigungsfristen-Angleichung

Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse

Grundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen

Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen

Auch für Selbständige und Gewerbetreibende haben sich in der Coronakrise Beitragsrückstände angesammelt …

Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt

In Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt …