Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt

In Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt, in dem die Möglichkeiten für Ratenzahlungen in zwei Phasen (ebenfalls mit einer Safety-Car-Phase für die Monate Juli, August und September 2021) detailliert dargestellt ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Modells ist es, dass mehr als die Hälfte des Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 entstanden ist.

Ab 1. Juli 2021 betragen die »Stundungszinsen« bis 30. Juni 2024 1,38 Prozent (statt 3,38 Prozent).

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei

Für die zahlreichen Helfer bei den bevölkerungsweiten Testungen und Impfaktionen wurden nun die Regelungen über deren Aufwandsentschädigungen in der aktuellen Fassung vom 8. Juni 2021 des »Zweckzuschussgesetzes« einheitlich geregelt …

Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?

Über den Ende-Mai eingebrachten Initiativantrag für eine neuerliche Verschiebung der Kündigungsfristen-Angleichung

Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse

Grundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen

Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen

Auch für Selbständige und Gewerbetreibende haben sich in der Coronakrise Beitragsrückstände angesammelt …

Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt

In Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt …