Regelung für das Arbeiten im »Home Office«
Vor wenigen Tagen wurden die Eckpunkte des Home-Office-Gesetztes in einer Pressekonferenz vorgestellt.
Die legistische Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten. Hier die Eckpunkte:
Arbeitsrecht
Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend Home-Office ist freiwillig und kann nicht einseitig angeordnet oder eingefordert werden. Sie muss jedenfalls schriftlich vereinbart werden. Ein Widerruf ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist aus wichtigem Grund möglich. Die arbeitsrechtlichen Regelungen wie Arbeitszeitaufzeichnungen und Arbeitsruhe sollen wie bisher auch im Home Office angewendet werden.
Steuerrecht
Die Bereitstellung von erforderlichen digitalen Arbeitsmitteln seitens des Arbeitgebers stellt keinen Sachbezug dar. Leistet der Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten des Arbeitnehmers im Home-Office einen Zuschuss sollen für 100 Tage à 3 Euro (Taggeldregelung) steuerfrei möglich sein (bis 300 Euro pro Jahr steuerfrei).
Zusätzlich hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei der Veranlagung zusätzlich Werbungskosten bis zu 300 Euro für belegmäßig nachgewiesene ergonomische Einrichtungen für den Home Office-Arbeitsplatz abzusetzen. Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall soll die 300-Euro-Grenze allerdings für 2020 und 2021 zusammen gelten.
Unfallversicherung
Mit der Sicherheit am Home-Arbeitsplatz eng verbunden ist der Unfallversicherungsschutz des Arbeitnehmers im Home-Office und Wegunfälle. Der Unfallversicherungsschutz wurde bereits im dritten COVID-19-Gesetz geregelt, wonach auch jene Unfälle als Arbeitsunfall qualifiziert werden, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Home Office ereignen. Das soll nun ohne zeitliche Befristung gelten.
Klarstellung bei pauschaler Gewinnermittlung für Kleinunternehmer
/in Kl.-Info. 2021/01Die pauschale Gewinnermittlung wurde bereits mit dem Steuerreformgesetz 2020 ab der Veranlagung für das Jahr 2020 eingeführt. Sie kann von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder gewerblicher Tätigkeit in Anspruch genommen werden …
Steuerliche Anerkennung von pauschalen Forderungswertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen
/in Kl.-Info. 2021/01Für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Wirtschaftsjahre können die im UGB-Jahresabschluss gebildeten pauschalen Forderungswertberichtigungen und Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten auch steuerlich geltend gemacht werden …
Degressive Abschreibung
/in Kl.-Info. 2021/01Die degressive Abschreibung bis zu 30 Prozent des jeweiligen Buchwertes kann schon für nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte Wirtschaftsgüter …
Verlängerung von Steuerbegünstigungen trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne
/in Kl.-Info. 2021/01Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG sieht vor, dass die Sonderregelung zur Gewährung der Pendlerpauschale und die Steuerfreiheit für Zulagen und Zuschläge …
Zinsschranke für Körperschaften
/in Kl.-Info. 2021/01Ab dem Jahr 2021 (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden) kann ein Zinsüberhang (abzugsfähige Zinsaufwendungen abzüglich steuerpflichtige Zinserträge) nur mehr im Ausmaß bis zu 30 Prozent des steuerlichen EBITDA abgezogen werden …