Unterhaltsleistungen: Regelbedarfsätze für 2021
Werden Unterhaltszahlungen an nicht Haushalts-zugehörige Kinder geleistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich 29,20 Euro (für das 2. Kind 43,80 Euro und für jedes weitere Kind 58,40 Euro) zu.
In Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, müssen zumindest die Regelbedarfssätze bezahlt werden, um den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen zu können. Bei nur teilweiser Bezahlung des Unterhalts wird der Unterhaltsabsetzbetrag aliquot gekürzt. Die monatlichen Regelbedarfssätze wurden im Juli 2020 angepasst und sind für steuerliche Belangen für das gesamte Kalenderjahr 2021 heranzuziehen.
Kindesalter | 0 bis 3 J. | 3 bis 6 J. | 6 bis 10 J. | 10 bis 15 J. | 15 bis 19 J. | 19 bis 28 J. |
RBS 2020 | 212 Euro | 272 Euro | 350 Euro | 399 Euro | 471 Euro | 590 Euro |
RBS 2021 | 213 Euro | 274 Euro | 352 Euro | 402 Euro | 474 Euro | 594 Euro |
Kindesalter = Kindesalter in Jahren, RBS = Regelbedarfssatz
Klarstellung bei pauschaler Gewinnermittlung für Kleinunternehmer
/in Kl.-Info. 2021/01Die pauschale Gewinnermittlung wurde bereits mit dem Steuerreformgesetz 2020 ab der Veranlagung für das Jahr 2020 eingeführt. Sie kann von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder gewerblicher Tätigkeit in Anspruch genommen werden …
Steuerliche Anerkennung von pauschalen Forderungswertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen
/in Kl.-Info. 2021/01Für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Wirtschaftsjahre können die im UGB-Jahresabschluss gebildeten pauschalen Forderungswertberichtigungen und Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten auch steuerlich geltend gemacht werden …
Degressive Abschreibung
/in Kl.-Info. 2021/01Die degressive Abschreibung bis zu 30 Prozent des jeweiligen Buchwertes kann schon für nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte Wirtschaftsgüter …
Verlängerung von Steuerbegünstigungen trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne
/in Kl.-Info. 2021/01Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG sieht vor, dass die Sonderregelung zur Gewährung der Pendlerpauschale und die Steuerfreiheit für Zulagen und Zuschläge …
Zinsschranke für Körperschaften
/in Kl.-Info. 2021/01Ab dem Jahr 2021 (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden) kann ein Zinsüberhang (abzugsfähige Zinsaufwendungen abzüglich steuerpflichtige Zinserträge) nur mehr im Ausmaß bis zu 30 Prozent des steuerlichen EBITDA abgezogen werden …