Weiteres Corona-Kurzarbeitsmodell (Phase 5) geplant

Um weiterhin die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzufangen, haben sich die Sozialpartner (AK, ÖGB und WKO) und die Bundesregierung auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Ab 1. Juli 2021 soll die Corona-Kurzarbeit in folgenden zwei Varianten zur Verfügung stehen:

  • Modell 1: Für alle Betriebe (allgemeine Kurzarbeit)
  • Modell 2: Für Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen sind

Folgende Eckpunkte sind geplant:

Modell 1Modell 2
BeihilfeAbschlag von 15 Prozent der bisherigen BeihilfenhöheKein Abschlag (voraussichtliche Um-setzung: monatliche Auszahlung der um 15 Prozent reduzierten Beihilfe und anschließende Aufzahlung auf volle Beihilfe im Zuge der Endabrechnung)
Geltungsdauervorläufig bis Juni 2022vorläufig bis Ende Dezember 2021
Mindestarbeitszeit50 Prozent (in Ausnahmefällen 30 Prozent)30 Prozent (mit Ausnahmen)
Beantragungsberechtigte Unternehmenalle BetriebeBetriebe, die im 3. Quartal 2020 gegen-über dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von zumindest 50 Prozent hatten oder die von einem Lockdown oder behördlichen Maßnahmen betroffen sind
Normalarbeitszeiten und ÜberstundenWer phasenweise 100 Prozent arbeitet, bekommt auch den vollen Lohn; Über-stunden müssen bezahlt
werden

Modell 1 und 2

  • Kurzarbeitsdauer: Maximal 24 Monate (mit Ausnahmen im Einzelfall), Antragsphase beträgt 6 Monate
  • Nettoersatzraten: Arbeitnehmer erhalten wie bisher zwischen 80 Prozent und 90 Prozent ihres Netto-Einkommens wie vor Corona
  • Urlaubsverbrauch: Verpflichtender Urlaubsverbrauch von 1 Woche je angefangenen 2 Monaten Kurzarbeit
  • Zugang zur Kurzarbeit: Für Betriebe, die in Phase 4 in Kurzarbeit waren, ist der Zugang unverändert. Für neue Betriebe gilt ab Antragstellung eine Frist von 3 Wochen, in der sie von den Sozialpartnern und dem AMS beraten werden

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

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