Weiteres Corona-Kurzarbeitsmodell (Phase 5) geplant
Um weiterhin die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzufangen, haben sich die Sozialpartner (AK, ÖGB und WKO) und die Bundesregierung auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Ab 1. Juli 2021 soll die Corona-Kurzarbeit in folgenden zwei Varianten zur Verfügung stehen:
- Modell 1: Für alle Betriebe (allgemeine Kurzarbeit)
- Modell 2: Für Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen sind
Folgende Eckpunkte sind geplant:
Modell 1 | Modell 2 | |
---|---|---|
Beihilfe | Abschlag von 15 Prozent der bisherigen Beihilfenhöhe | Kein Abschlag (voraussichtliche Um-setzung: monatliche Auszahlung der um 15 Prozent reduzierten Beihilfe und anschließende Aufzahlung auf volle Beihilfe im Zuge der Endabrechnung) |
Geltungsdauer | vorläufig bis Juni 2022 | vorläufig bis Ende Dezember 2021 |
Mindestarbeitszeit | 50 Prozent (in Ausnahmefällen 30 Prozent) | 30 Prozent (mit Ausnahmen) |
Beantragungsberechtigte Unternehmen | alle Betriebe | Betriebe, die im 3. Quartal 2020 gegen-über dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von zumindest 50 Prozent hatten oder die von einem Lockdown oder behördlichen Maßnahmen betroffen sind |
Normalarbeitszeiten und Überstunden | Wer phasenweise 100 Prozent arbeitet, bekommt auch den vollen Lohn; Über-stunden müssen bezahlt werden |
Modell 1 und 2
- Kurzarbeitsdauer: Maximal 24 Monate (mit Ausnahmen im Einzelfall), Antragsphase beträgt 6 Monate
- Nettoersatzraten: Arbeitnehmer erhalten wie bisher zwischen 80 Prozent und 90 Prozent ihres Netto-Einkommens wie vor Corona
- Urlaubsverbrauch: Verpflichtender Urlaubsverbrauch von 1 Woche je angefangenen 2 Monaten Kurzarbeit
- Zugang zur Kurzarbeit: Für Betriebe, die in Phase 4 in Kurzarbeit waren, ist der Zugang unverändert. Für neue Betriebe gilt ab Antragstellung eine Frist von 3 Wochen, in der sie von den Sozialpartnern und dem AMS beraten werden
Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei
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Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?
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Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse
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Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen
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Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt
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