aws KMU Investitionszuwachsprämie
Wie bereits seit 2016 angekündigt, soll als eine Maßnahme zur Stärkung der privaten Investitionen wieder eine Investitionszuwachsprämie, dieses Mal jedoch nur für KMUs, eingeführt werden. Abgewickelt wird die Prämienauszahlung vom aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH). Obwohl die Richtlinie zu diesem Förderungsprogramm vom Bund noch nicht beschlossen ist, können bereits seit 9. 1. 2017 Förderungsanträge auf Basis des vorliegenden Entwurfs gestellt werden. Entscheidungen über die Gewährung einer Förderung können erst bei Vorliegen der endgültigen Rechtsgrundlagen getroffen werden.
Die Förderung können kleine und mittlere Unternehmen (EU-KMU Definition), die als physische oder juristische Personen oder sonstige Gesellschaften des Handelsrechts ein gewerbliches Unternehmen selbständig betreiben, und maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen, beantragen.
Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, wenn die Bilanzsumme oder der Umsatz kleiner/gleich 10 Millionen Euro ist. Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme weniger als 43 Millionen Euro oder einem Umsatz von kleiner/gleich 50 Millionen Euro.
Die Unternehmen müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sein und eine Betriebsstätte in Österreich haben. Weiters müssen sie bereits drei Jahresabschlüsse vorweisen können, die jeweils einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen.
Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (z.B.: Errichtung einer Betriebsstätte, Änderung des Produktionsprozesses, Diversifizierung der Produkte/Dienstleistungen) für einen Standort in Österreich, die den Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre bei Kleinunternehmen um zumindest 50.000 Euro, bei mittleren Unternehmen um zumindest 100.000 Euro übersteigen. Das geförderte Projekt muss innerhalb von zwei Jahren durchgeführt und bezahlt werden.
Ausgenommen von der Förderung sind ua folgende Investitionen:
Fahrzeuge (Ausnahme: Innerbetriebliche Transportgeräte, wie Stapler, sowie Nichttransportfahrzeuge, wie Bagger), Grundstücke, Finanzanlagen, aktivierte Eigenleistungen, leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter, Projekte mit förderbaren Kosten in Höhe von über 5 Millionen Euro.
Die Förderung beträgt 15 % des Investitionszuwachses von zumindest 50.000 Euro bis maximal 450.000 Euro für Kleinunternehmen sowie 10 % des Investitionszuwachses von zumindest 100.000 Euro bis zu maximal 750.000 Euro für mittlere Unternehmen. Daher beträgt der maximale Zuschuss im Einzelfall 75.000 Euro.
Der Förderantrag muss vor Durchführung des Projektes (z.B.: rechtsverbindliche Bestellung, Beginn der Arbeiten) mit Hilfe des Fördermanagers bei der aws oder bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. erfolgen.
Der Durchschnitt der aktivierten Anschaffung- und Herstellungskoten der vergangenen drei Jahre muss im Zuge der Antragsstellung von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Abzug von bestimmten Sonderausgaben nur mehr auf Basis elektronischer Daten
/in Kl.-Info. 2017/01Ab 1. 1. 2017 dürfen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und einen Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge sowie Spenden an begünstigte Organisationen nur mehr dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden …
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Neuregelung für Stipendien
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Ausweitung der Sachbezugsverordnung für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs auf wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
/in Kl.-Info. 2017/01Bislang waren wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von der begünstigten Sachbezugsregelung für die Privatnutzug eines PKW des Arbeitgebers ausgenommen …