Digitale Signatur bei Registrierkassen

Wie bereits in der letzten Klienten-Info berichtet, muss jede Registrierkasse ab dem 1. 4. 2017 durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt werden. Die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen muss dabei durch kryptographische Signatur bzw. durch ein Siegel jedes Barumsatzes mittels einer dem Steuerpflichtigen zugeordneten Signatur bzw. Siegelerstellungseinheit gewährleistet und die Nachprüfbarkeit durch Erfassung der Signatur bzw des Siegels auf jedem einzelnen Beleg sichergestellt werden. Die detaillierte Vorgangsweise zur Inbetriebnahme der jeweiligen Sicherheitseinrichtung und die damit verbundene Registrierung über FinanzOnline hat das BMF in einem übersichtlichen Folder veröffentlicht.

Werden die geforderten Sicherheitsvorkehrungen vorsätzlich nicht installiert, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro  bestraft wird. Außerdem begeht ein Abgabepflichtiger, welcher durch Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können, seine Aufzeichnungen vorsätzlich verfälscht, eine Finanzordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro geahndet wird. Die Verkürzung von Abgaben mithilfe von verfälschten Aufzeichnungen stellt wiederum ein vorsätzliches Finanzstrafdelikt, möglicherweise auch einen Abgabenbetrug dar.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Abzug von bestimmten Sonderausgaben nur mehr auf Basis elektronischer Daten

Ab 1. 1. 2017 dürfen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und einen Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge sowie Spenden an begünstigte Organisationen nur mehr dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden …

Digitale Signatur bei Registrierkassen

Wie bereits in der letzten Klienten-Info berichtet, muss jede Registrierkasse ab dem 1. 4. 2017 durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt werden …

Erstmalige Übermittlung von Master und Local File sowie des länderbezogenen Berichts nach dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz

Die in Österreich ansässigen obersten Muttergesellschaften multinational tätiger Unternehmen haben erstmals für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1. 1. 2016 beginnen, innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs (somit erstmals bis Ende 2017) einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report; CbCR) dem zuständigen Finanzamt …

Neuregelung für Stipendien

Ab 2017 wird die unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Stipendien nach der Rechtsprechung des VwGH saniert. Bislang judizierte der VwGH, dass Stipendien nur dann einen Einkommensersatz …

Ausweitung der Sachbezugsverordnung für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs auf wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Bislang waren wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von der begünstigten Sachbezugsregelung für die Privatnutzug eines PKW des Arbeitgebers ausgenommen …