Abzug von bestimmten Sonderausgaben nur mehr auf Basis elektronischer Daten
Ab 1. 1. 2017 dürfen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und einen Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge sowie Spenden an begünstigte Organisationen nur mehr dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden …
