Ausweitung der Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer
Die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz nicht mehr als 30.000 Euro (netto) im Jahr beträgt. Bei der Berechnung dieser Grenze mussten bisher sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze zusammengezählt werden. Lediglich Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung mussten nicht berücksichtigt werden.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016 wurde die Bestimmung ab 1. 1. 2017 insofern geändert, als nunmehr nicht mehr alle Umsätze des Unternehmers im Veranlagungszeitraum zur Beurteilung des Überschreitens der Umsatzgrenze von 30.000 Euro herangezogen werden müssen.
Unecht befreite Umsätze der Blinden, von privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, von Privatlehrern, gemeinnützigen Vereinen, von Pflege – und Tagesmüttern, der Krankenanstalten, aus der Tätigkeit im Rahmen von Heilbehandlungen – auch als Psychotherapeut oder Heilmasseur, aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie bestimmte Umsätze von Bund, Ländern und Gemeinden, sind nicht mehr miteinzuberechnen.
Dies ist insofern von praktischem Interesse, als z.B. Ärzte, die neben ihren Heilbehandlungsumsätzen auch noch geringfügige Umsätze aus nichtmedizinischen Gutachten, der Vermietung von Wohnräumen, aus kosmetischen Behandlungen oder dem Verkauf von Kosmetikprodukten haben, nunmehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen können, wenn sie nicht zur Regelbesteuerung optieren. Gleiches gilt z.B. auch für Aufsichtsräte, Zahntechniker, Hebammen etc.

Abzug von bestimmten Sonderausgaben nur mehr auf Basis elektronischer Daten
/in Kl.-Info. 2017/01Ab 1. 1. 2017 dürfen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und einen Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge sowie Spenden an begünstigte Organisationen nur mehr dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden …
Digitale Signatur bei Registrierkassen
/in Kl.-Info. 2017/01Wie bereits in der letzten Klienten-Info berichtet, muss jede Registrierkasse ab dem 1. 4. 2017 durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt werden …
Erstmalige Übermittlung von Master und Local File sowie des länderbezogenen Berichts nach dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
/in Kl.-Info. 2017/01Die in Österreich ansässigen obersten Muttergesellschaften multinational tätiger Unternehmen haben erstmals für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1. 1. 2016 beginnen, innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs (somit erstmals bis Ende 2017) einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report; CbCR) dem zuständigen Finanzamt …
Neuregelung für Stipendien
/in Kl.-Info. 2017/01Ab 2017 wird die unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Stipendien nach der Rechtsprechung des VwGH saniert. Bislang judizierte der VwGH, dass Stipendien nur dann einen Einkommensersatz …
Ausweitung der Sachbezugsverordnung für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs auf wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
/in Kl.-Info. 2017/01Bislang waren wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von der begünstigten Sachbezugsregelung für die Privatnutzug eines PKW des Arbeitgebers ausgenommen …