Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen für Zahlungen 2016
Die Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2016 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) bzw. für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria) endet am 28. 2. 2017. Eine Meldung nach § 109a EStG (Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, Vortragende oder Leistungen im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses) kann unterbleiben, wenn das Gesamtentgelt (inkl. Reisekostenersätze) für ein Kalenderjahr netto nicht mehr als 900 Euro pro Person bzw. Personenvereinigung beträgt. Das Entgelt für jede einzelne Leistung darf 450 Euro nicht übersteigen.
Mitteilungen bei Auslandszahlungen gem. § 109b EStG betreffen Zahlungen ins Ausland für Leistungen aus selbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt wurden. Weiters sind Zahlungen bei Vermittlungsleistungen, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen erbracht werden oder sich auf das Inland beziehen, sowie bei kaufmännischer und technischer Beratung im Inland (z.B. Konsulententätigkeit) zu melden. Diese Regelung zielt auf die Erfassung von Zahlungen ab, unabhängig davon, ob an unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige bzw. ob eine Freistellung durch DBA vorliegt. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn die Zahlung an den einzelnen ausländischen Leistungserbringer 100.000 Euro nicht übersteigt, eine Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen erfolgte oder die Zahlung an eine ausländische Körperschaft geleistet wurde, die einem zumindest 15 %-Steuersatz unterliegt. Bei vorsätzlicher Nichterfüllung droht eine Geldstrafe von bis zu 10 % des zu meldenden Betrages bedroht ist.

Abzug von bestimmten Sonderausgaben nur mehr auf Basis elektronischer Daten
/in Kl.-Info. 2017/01Ab 1. 1. 2017 dürfen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und einen Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge sowie Spenden an begünstigte Organisationen nur mehr dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden …
Digitale Signatur bei Registrierkassen
/in Kl.-Info. 2017/01Wie bereits in der letzten Klienten-Info berichtet, muss jede Registrierkasse ab dem 1. 4. 2017 durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt werden …
Erstmalige Übermittlung von Master und Local File sowie des länderbezogenen Berichts nach dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
/in Kl.-Info. 2017/01Die in Österreich ansässigen obersten Muttergesellschaften multinational tätiger Unternehmen haben erstmals für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1. 1. 2016 beginnen, innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs (somit erstmals bis Ende 2017) einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report; CbCR) dem zuständigen Finanzamt …
Neuregelung für Stipendien
/in Kl.-Info. 2017/01Ab 2017 wird die unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Stipendien nach der Rechtsprechung des VwGH saniert. Bislang judizierte der VwGH, dass Stipendien nur dann einen Einkommensersatz …
Ausweitung der Sachbezugsverordnung für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs auf wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
/in Kl.-Info. 2017/01Bislang waren wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von der begünstigten Sachbezugsregelung für die Privatnutzug eines PKW des Arbeitgebers ausgenommen …