Bundesfinanzgericht:
Körperschaftsteuerzuschlag bei ungenügender Empfängernennung auch im Betrugsfall
Die Finanzverwaltung kann vom Steuerpflichtigen die genaue Benennung des Empfängers von betrieblich veranlassten Aufwendungen (insbesondere z.B. Provisionen) verlangen. Gelingt diese Empfängernennung nicht im erforderlichen Ausmaß, so wird der Betriebsausgabenabzug gestrichen und juristische Personen müssen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer von 25 Prozent entrichten. Im BFG-Urteil wird erneut auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen und auf eine Beweisvorsorgepflicht hingewiesen.
Eine erhaltene Visitkarte und einige empfangene E-Mails alleine reichen für die Erfüllung dieser Verpflichtungen nicht aus. Selbst bei einem anzunehmenden Betrugsfall muss der Empfängernennung nachgekommen werden. Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich daher bei Aufnahme neuer (kritischer) Geschäftsbeziehungen Passkopien der Geschäftspartner und Unternehmensabfragen einzuholen.
Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei
/in Kl.-Info. 2021/02Für die zahlreichen Helfer bei den bevölkerungsweiten Testungen und Impfaktionen wurden nun die Regelungen über deren Aufwandsentschädigungen in der aktuellen Fassung vom 8. Juni 2021 des »Zweckzuschussgesetzes« einheitlich geregelt …
Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?
/in Kl.-Info. 2021/02Über den Ende-Mai eingebrachten Initiativantrag für eine neuerliche Verschiebung der Kündigungsfristen-Angleichung …
Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse
/in Kl.-Info. 2021/02Grundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen …
Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen
/in Kl.-Info. 2021/02Auch für Selbständige und Gewerbetreibende haben sich in der Coronakrise Beitragsrückstände angesammelt …
Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt
/in Kl.-Info. 2021/02In Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt …