Österreichischer Verwaltungsgerichtshof:
Immoest-Befreiung bei durch Maßnahmen der Gemeinde ausgelöstem Grundstückstausch
Ein Eigentümer zweier länglicher Grundstücke musste im Zuge eines Straßenbaus der Gemeinde etwa rund 900 Quadratmeter seiner Grundstücke an die Gemeinde unentgeltlich abtreten. Diese Abtretung hatte zur Folge, dass die (Rest-)Grundstücke zu schmal für eine Bebauung wurden.
Der darauffolgende Tausch diese nicht bebaubaren Grundstücke mit Grundstücken angrenzender Nachbarn für ein neues, bebaubares Grundstück wurde vom VwGH (Österreichischer Verwaltungsgerichtshof) als steuerfrei angesehen, da dies zur besseren Gestaltung von Bauland diene und von einem öffentlichen Interesse (Straßenbau) ausgelöst wurde.
Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei
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Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?
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Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse
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Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen
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Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt
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